Interne Navigation:
[Alt + 0] - Startseite
[Alt + 1] - Seitenanfang
[Alt + 2] - Inhalt dieser Seite
[Alt + 3] - Hauptnavigation
Zum aktiven Navigationspunkt springen
[Alt + 4] - Hilfe
Fragen und Antworten
[Alt + 5] - Kontakt
[Alt + 6] - Sitemap
[Alt + 7] - Tipps
Willkommen auf der Startseite der Infonetz Altersvorsorge. Hier finden sie alles wissenswerte zum Thema Altersvorsorge. Die Hauptnavigationspunkte lauten: Das sollten Sie wissen, Betriebliche Vorsorge, Private Vorsorge, Riester Vorsorge, Service Center. Beachten Sie, dass die Hauptnavigationspunkte Sie zu zwei untergeordneten Ebenen weiterführen. Ein Tipp zum Schluss: Über die interne Navigation kommen Sie jederzeit zur Hauptnavigation, zum Seiteninhalt ,zum Seitenanfang und zur Hilfe.
Die Zukunft leben
Die nachfolgende Funktion funktiert ausschließlich auf Basis von Cascading Stylesheet (CSS). Sofern Ihr Anzeigegerät die Darstellung der Seiten nicht auf Basis von CSS erstellt oder den dynamischen Austausch von Stylesheets erlaubt, wie es die gängigen Browser tun, wird diese Größenanpassung für Ihre Anzeige nicht funktionieren.
+Schriftgrößei

Die Besteuerung der Rente

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6.3.2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab dem 1.1.2005 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden zukünftig durch einen höheren Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt. Dafür werden im Gegenzug die Rentenleistungen nicht mehr nur wie bisher mit ihrem Ertragsanteil, sondern voll versteuert. Die Erhebung der Steuer  wechselt also von der vorgelagerten Besteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung.

 
 
 

Besteuerung

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter sind voll zu versteuern.

Mehr Info: Besteuerung durch die gesetzliche Rentenversicherung
 
 

Öffnungsklausel

Durch die Öffnungsklausel werden auf Antrag des Steuerpflichtigen Teile der Rente von der ab 1.1.2005 geltenden nachgelagerten Besteuerung ausgenommen und weiterhin nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert.

Mehr Info: Öffnungsklausel
 
 
 

Steuererklärung

Werden neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte bezogen, bleiben bis zu 18.900,00 Euro im Jahr steuerfrei . Bei einem Rentenbeginn in 2005 sind davon jeweils 50 Prozent steuerfrei, die anderen 50 Prozent sind steuerpflichtig.

Mehr Info: Steuererklärung
Das nachfolgende Angebot ist nicht barrierefrei. Überspringen dieses Angebots
Clips <>

Tipps

Der Staat fördert

Nutzen Sie die vom Staat geförderten Vorsorgearten zum Aufbau Ihrer zusätzlichen Vorsorge. Eine Förderung erhalten Sie auch im betrieblichen und im privaten Bereich.

Medientipps

Lebst du noch...

...oder sparst du schon? Buch-, TV- und Zeitungstipps zur Altersvorsorge.

PDF - Sammelmappe

Legen Sie alle interessanten PDF-Dokumente übersichtlich in die Sammelmappe. Speichern Sie die Dokumente auf Ihren Rechner und empfehlen Sie diese weiter.