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Frauen und ihre Altersvorsorge

Gerade Frauen, die infolge ihrer Lebensumstände einen niedrigen Rentenanspruch erwarten, können frühzeitig durch eine gezielte Altersvorsorge ihre zukünftige Rente deutlich aufbessern. Die Riester Rente ist hierzu ein durchaus geeignetes Instrument.


Anspruch auf Riester-Förderung

Wenn Frauen in die Rentenkasse einzahlen, können sie die Riester-Förderung beanspruchen. Basis für die Ermittlung ihres jährlichen Mindesteigenbeitrags ist das Bruttojahreseinkommen des Vorjahrs. Darum müssen Frauen ab dem 2. Jahr der Elternzeit nur noch einen so genannten Sockelbetrag entrichten, der bei 60 Euro im Jahr liegt.

Die volle Zulagenförderung erhält, wer mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag anlegt. Ist kein Vorjahreseinkommen vorhanden, gilt ebenfalls der Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Für diesen Beitrag gibt es dann momentan eine Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Kind.

Riester-Förderung ist auch über den Ehemann möglich. Dieses so genannte Huckepack-Prinzip ist für Frauen gedacht, die weder arbeiten noch ein Kind erziehen. Damit seine Frau die Riester-Zulage erhalten kann, schließt der förderberechtigte Ehemann einen Riester-Vertrag mit Mindestbeitragszahlung ab.

Arbeitslos und Riester-Rente

Wer arbeitslos wird und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann weiter den staatlichen Zuschuss bekommen. Voraussetzung: Er zahlt weiterhin den Eigenbeitrag in den Riester-Vertrag ein. Das sind 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezahlen 4 Prozent Eigenbeitrag von dieser Leistung.

Auch bei Arbeitslosen wird der Eigenbeitrag aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens errechnet. Das kann bei Sparern, die erst im laufenden Jahr arbeitslos geworden sind, zu einer enormen finanziellen Belastung werden. Doch es gibt Hilfe: Ist die finanzielle Belastung zu hoch, können die Betroffenen als Riester-Sparer einen geringeren Mindesteigenbeitrag leisten. Der staatliche Zuschuss verringert sich dann ebenfalls, und zwar anteilig. Möglich ist auch, die Zahlung ganz zu unterbrechen (keine Auflösung, sondern Ruhen des Vertrages), bis sich die wirtschaftliche Lage wieder gebessert hat. Das bereits eingezahlte Kapital wird dann weiterhin verzinst.

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