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Fallbeispiel Familie Mitte 50

Dieses unverbindliche Beispiel zeigt Ihnen, was bei einfachem Sparen aus Ihrem Kapital werden kann. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Inflation der tatsächliche Wert der angegebenen Auszahlungssummen in Zukunft voraussichtlich geringer sein wird als heute.


Günter T. ist seit zehn Jahren Schichtmeister bei einem großen Autohersteller. Davor hat er 25 Jahre im Bergbau in verschiedenen Funktionen innerhalb der gleichen Zeche gearbeitet. Der 56-Jährige hat den größten Teil seines Arbeitslebens durchschnittlich viel verdient.

Seitdem er als Meister ein Vielfaches mehr an Verantwortung trägt, liegen seine Einkünfte bei etwa 120 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Rentenversicherten (etwa 35.300 Euro im Jahr). Günther T. ist bereits seit 30 Jahren verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Ehefrau Erika ist gelernte Verkäuferin, hat aber nur drei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet und sich dann um die Kinder gekümmert und die Eltern zu Hause gepflegt. Nach dem Tod der Mutter ist Erika T. jetzt als Verkäuferin in der Bäckerei um die Ecke in einem Minijob (400 Euro) beschäftigt.

Die Riester-Förderung für Günther und Erika T.

Die maximale staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge bei zwei Riester-Verträgen (verheiratet, ein rentenversicherungspflichtiger Verdiener, zwei erwachsene Kinder) beträgt:

Beispielrechnung Günther und Erika
Einkommen Vorjahr 35.300 Euro
Anlagebetrag (4 % des Vorjahreseinkommens) 1.412 Euro
abzüglich Grundzulage für Günther und Erika 308 Euro
Mindesteigenbeitrag 1.104 Euro

Da Erika in ihrem Minijob nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt, wird ihre Grundzulage bei der Berechnung von Günthers Mindesteigenbeitrag mit abgezogen. Voraussetzung dafür ist, dass Erika ebenfalls einen eigenen Vertrag bespart.Auf den Vertrag von Günther fließen somit 1.104 Euro plus 154 Euro Grundzulage. Auf Erikas Vertrag die Zulage von 154 Euro.

 

Beachte: Sofern ein Minijobber eine Aufstockung in der Rentenversicherung wählt, gehört er zum unmittelbar zum förderberechtigten Personenkreis. Zudem hat eine Aufstockung einige rentenrechtliche Vorteile (Erhalt oder Aufbau eines medizinsichen Versicherungsschutzes, Anspruch auf Rehabilitationsleistungen und volle Berücksichtigung für die Wartezeiten von Rentenleistungen).

Die gesetzliche Altersrente

Da sich die Entgelte während eines Berufslebens sehr verändern, nehmen wir an dieser Stelle von einer Rentenschätzung Abstand. Sie wäre zu ungenau. Schauen Sie einfach auf ihre aktuelle Renteninformation, welche Sie jährlich von ihrem Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und andere) bekommen. Entscheidend sind hier jedoch nicht die hochgerechneten Beträge, sondern vor allem Ihre bisher erwirtschafteten Rentenanwartschaften.

Sollten Sie bisher keine Renteninformation erhalten haben, können Sie jederzeit bei ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft beantragen. Bei Ehepaaren sollten beide unabhängig voneinander ihre Rentenansprüche überprüfen und sich ggf. an ihren Rentenversicherungsträger wenden.


Vorsorgestrategie

Günter T. steigt beispielsweise über seinen Arbeitgeber in die Pensionskasse ein. In den verbleibenden Jahren seines Arbeitslebens kommt so wenigstens eine kleine Zusatzrente zusammen. Erika T. nutzt die staatliche Förderung und schließt einen eigenen Altersvorsorgevertrag (zum Beispiel Banksparplan) ab. Dazu muss sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers für ihren 400-Euro-Job auf Pflichtbeiträge aufstocken. Das kostet sie seit dem 1.1.2007 rund 20 Euro monatlich.

Ein Beispiel: Sparen mit Zinseszinseffekt
Monatliche Sparsumme 100 Euro
Laufzeit 10 Jahre
Gesamtsumme bei einem Zinssatz von 2,25 % 13.468,35 Euro
Gesamtsumme bei einem Zinssatz von 3,5 % 14.385,09 Euro
Gesamtsumme bei einem Zinssatz von 4,5 % 15.176,51 Euro
Gesamtsumme bei einem Zinssatz von 5,5 % 16.073,87 Euro

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