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Für Berufsunfähigkeit vorsorgen

Zum 1.1.2001 entfiel die Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die hier das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Zudem wurde die Erwerbsminderungsrente abgestuft. Deshalb ist eine private Vorsorge entscheidend.

Bei der abgestuften Erwerbsminderungsrente spielt der erreichte berufliche Status keine Rolle mehr. Die Prüfung, ob ausschließlich eine zumutbare andere Tätigkeit (so genannte Verweisungstätigkeit) mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt. Einen Berufsschutz gibt es nicht mehr, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung für vor dem 2.1.1961 Geborene.

Zukünftig kommt es bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nur noch auf den Gesundheitszustand und das Leistungsvermögen des Versicherten an. Und zwar in jeder denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Ein qualifizierter Spezialist muss daher auch einfache Arbeiten ausführen.

Hohe Hürden zur Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält demnach nur noch, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei einem so genannten "Restleistungsvermögen" zwischen drei und unter sechs Stunden wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Nur wer aufgrund der Arbeitsmarktlage keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält auch hier die volle Rente (so genannte Arbeitsmarktrente). Wer noch mindestens sechs Stunden arbeiten kann, geht hingegen in jedem Fall leer aus.

Ausnahmen für vor dem 2.1.1961 Geborene

Diese Personengruppe hat weiterhin einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit. Sie erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr wenigstens sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt somit nicht. Aber auch sie müssen im Versicherungsfall eine Kürzung hinnehmen, da ihr Anspruch nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt.

Rechtzeitig privat absichern

Berufsunfähigkeit lässt sich bei privaten Anbietern mit Einzel- oder Zusatzversicherungen abschließen. Auch hier gilt, die Vertragsbedingungen genau zu vergleichen. Bei einem Zusatzvertrag ist in der Regel eine geringere Prämie zu zahlen, da dem Versicherer weniger Verwaltungskosten entstehen. Bei getrennten Verträgen haben Sie allerdings eine größere Flexibilität, da die Verträge unter Umständen auch getrennt von einander gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden können.

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Tipps

Verzicht auf Verweisung

Stellen Sie sicher, dass die Höhe der Rente auch tatsächlich Ihre laufenden Kosten deckt und suchen Sie sich möglichst einen Versicherer aus, der auf das Verweisungsrecht verzichtet.