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Lösungsweg bei Altersarmut

Ältere Menschen mit einer geringen Rente meiden oft den Gang zum Sozialamt - aus Scham oder Hemmungen, oder der Furcht, dass ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Aus diesem Grund wurde die Grundsicherung eingeführt.


Die Grundsicherung ist eine beitragsunabhängige Leistung, durch die eine Zahlung von Sozialhilfe vermieden wird. Auf das Einkommen der Kinder greift der Staat erst ab einer Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurück. Einen Antrag auf Grundsicherung kann jeder stellen, der älter als 65 oder erwerbsgemindert ist.

So erhalten Sie die Grundsicherung

Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem örtlichen Sozialhilfeträger oder mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Man wird Ihnen umgehend ein Antragsformular zusenden oder Ihren Antrag dort aufnehmen. Da die Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden, sollten Sie einen Antrag so früh wie möglich stellen! Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Rentenversicherungsträger nehmen die Anträge entgegen.

Weiterführende Links (externe Links öffnen sich in einem neuen Fenster)

Detailierte Informationen zu Altersrenten finden Sie auch auf den Seiten von www.deutsche-rentenversicherung.de
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Tipps

Ohne schlechtes Gewissen

Geben Sie sich einen Ruck. Der Staat hat eigens für Sie eine Grundsicherung geschaffen, die relativ problemlos beantragt werden kann.