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Öffentlicher Dienst

Die Altersversorgung im öffentlichen Dienst muss die Rechtsverhältnisse von unterschiedlichen Berufsgruppen berücksichtigen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unterteilen sich in die zwei Gruppen: Beamte und Angestellte.


Während das System der Beamtenversorgung dem verfassungsrechtlich verankertem Grundsatz nach "Amts-angemessener" Versorgung der Beamten und ihren Angehörigen folgt, werden die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit einer Zusatzversorgung und der gesetzlichen Rente als Grundversorgung den Beamten gleichgestellt. Im Ergebnis sollten Arbeitnehmer und Beamte eine gleich hohe Versorgung im Alter erhalten.

Auf den Folgeseiten erfahren Sie als Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst alles Wichtige zum Thema Vorsorge.

Weiterführende Links

Die Versorgung von Beamten wird bundeseinheitlich geregelt. Damit gelten einheitliche Rechtsvorschriften für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Zusatzversorgung für Angestellte zur gesetzlichen Rente sollte sicherstellen, dass die Renten ähnlich hoch wie die der Beamten ist. Dennoch: Private Vorsorge wird in Zukunft auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unerlässlich sein.

PDF-Dokumente zu dem Thema

Informationen für Öffentlich Bedienstete

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es einige Besonderheiten. Informationen dazu und zu den Möglichkeiten der Zusatzvorsorge hat Ihnen das Infonetz Altersvorsorge hier zusammengestellt.
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