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Das nachfolgende Informationsangebot ist nicht barrierefrei. Die Datenbank versammelt konkrete Fragen und Antworten zur Altersvorsorge. Bei Unklarheiten lassen sich auch Experten gezielt befragen. Unter nachfolgendem Link haben Sie die Option Fragen oder Anmerkungen an die Redaktion zu senden.
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![]() Die Entgeltumwandlung als BasisSeit 2002 haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Vorsorge. Hier ist zwischen der Brutto- und der Nettoentgeltumwandlung zu unterscheiden.
Familien erhalten zusätzliche Unterstützung
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| Beispiel Riester-Förderung (Nettoentgeltumwandlung) | |
|---|---|
| Das heißt, der Eigenanteil beträgt nur noch 337 Euro im Jahr! Dies entspricht einer Förderquote von über 70 Prozent. Bei einem Ehepaar mit einem Kind und einem Bruttoverdienst von 50.000 Euro wären es immer noch knapp 25 Prozent, die Ihnen der Staat zugibt. | |
| Familienstatus |
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| Jahres-Bruttoeinkommen | 30.000 Euro |
Vorsorgebeitrag(4 % vom Bruttovorjahreseinkommen sichern die maximale Zulage) |
1.200 Euro |
| Zulagen pro Erwachsener (2 x 154 Euro) | 308 Euro |
| Zulagen pro Kind (3 x 185 Euro) | + 555 Euro |
| Zulagen gesamt | = 863 Euro |
| Eigenanteil (Vorsorgebeitrag abzüglich Zulagen) | pro Jahr 337 Euro |
Zudem gibt es kombinierte Modelle, so dass einerseits eine hohe Steuerersparnis möglich ist und andererseits die staatliche Förderung mitgenommen werden kann. Jährliche Wechsel zwischen den Entgeltmethoden können bei extremen Schwankungen beim Einkommen durchaus sinnvoll sein.
Als Versicherter haben Sie jährlich von neuem das Wahlrecht, ob Sie die Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung für sich anwenden wollen. Falls Sie von diesem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber zu halten, da der Aufwand hierfür insbesondere kleinere Unternehmen überfordert.
Eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Vorsorge wird nicht angerechnet. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Entgeltumwandlungsanspruch unabhängig von einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung ist. Allerdings kann der Tarifvertrag auch andere Regelungen vorsehen.
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Steuerbelastung entscheidet