Interne Navigation:
[Alt + 0] - Startseite
[Alt + 1] - Seitenanfang
[Alt + 2] - Inhalt dieser Seite
[Alt + 3] - Hauptnavigation
Zum aktiven Navigationspunkt springen
[Alt + 4] - Hilfe
Fragen und Antworten
[Alt + 5] - Kontakt
[Alt + 6] - Sitemap
[Alt + 7] - Tipps
Willkommen auf der Startseite der Infonetz Altersvorsorge. Hier finden sie alles wissenswerte zum Thema Altersvorsorge. Die Hauptnavigationspunkte lauten: Das sollten Sie wissen, Betriebliche Vorsorge, Private Vorsorge, Riester Vorsorge, Service Center. Beachten Sie, dass die Hauptnavigationspunkte Sie zu zwei untergeordneten Ebenen weiterführen. Ein Tipp zum Schluss: Über die interne Navigation kommen Sie jederzeit zur Hauptnavigation, zum Seiteninhalt ,zum Seitenanfang und zur Hilfe.
Die Zukunft leben
Die nachfolgende Funktion funktiert ausschließlich auf Basis von Cascading Stylesheet (CSS). Sofern Ihr Anzeigegerät die Darstellung der Seiten nicht auf Basis von CSS erstellt oder den dynamischen Austausch von Stylesheets erlaubt, wie es die gängigen Browser tun, wird diese Größenanpassung für Ihre Anzeige nicht funktionieren.
+Schriftgrößei

Mit Hilfe des Staates zum Eigenheim

Die eigenen vier Wände sind eine hervorragende Altersvorsorge. Statt Miete zu zahlen, bilden Sie Vermögen. Zudem können Sie Ihr Umfeld so gestalten wie Sie es mögen. Der Staat unterstützt Sie in verschiedener Hinsicht:

Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Inland haben
  • begünstigte Bausparaufwendungen leisten
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Single) und 51.200 Euro (verheiratet) nicht überschreitet.

Begünstigt werden Aufwendungen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Ehegatten. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf die geleisteten Einzahlungen.

Für Bausparverträge die vor 1.1.2009 geschlossen wurden geht der Prämienanspruch nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist nicht verloren, wenn die Bausparsumme und Prämien für Konsum verwendet werden.

Bei Verträgen, die nach dem 1.1.2009 abgeschlossen werden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gewährt, wenn die Bausparsumme ausschließlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird.

Die Eigenheimzulage

Durch einen Gesetzentwurf zum Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen wurde die Eigenheimzulage für Neufälle zum 1.1.2006 abgeschafft.

Unberührt bleiben alle bis zum 31.12.2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Wer also bis zu diesem Termin Wohneigentum hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31.12.2005 den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen hat, erhielt die Förderung nach dem bis dahin geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt waren.

Eine Förderung konnten diejenigen erhalten, deren Jahreseinkommen im Antragsjahr und Vorjahr zusammen nicht 70.000 Euro (Single) oder 140.000 Euro (Verheiratete) überschrittet hatte. Für jedes Kind, das zur Familie gehört und für das Kindergeld gezahlt wird, erhöhte sich die Einkommensgrenze für den Zweijahreszeitraum um 30.000 Euro.

Nach Bezug oder Anschaffung der Immobilie erhielten sie auf Antrag in den drauffolgenden sieben Jahren vom Finanzamt ein Prozent, höchstens 1.250 Euro der Herstellungs- oder Anschaffungskosten, inklusive der Kosten für das Grundstück. Die Förderung konnte nur für den Erwerb eines Objekts - bei Ehegatten von zwei verschiedenen Objekten - in Anspruch genommen werden. Neben dem Fördergrundbetrag konnte ggf. zusätzlich eine Kinderzulage gewährt werden.

Durch den Wegfall dieser Fördermöglichkeit, ist von der Koalition geplant, dass Eigenheim stärker in die zusätzliche geförderte Altersvorsorge einzubringen.

Wohnungsbau mit Riester-Förderung

Die Riester-Förderung kann auch für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien im Inland eingesetzt werden. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei der herkömmlichen Riester-Förderung. Im Rahmen des so genannten „Wohn-Riester“ kann die Zulagen auch für:

  • den Kauf,
  • den Bau oder
  • die Entschuldung

einer Wohnung oder eines Hauses werden.

Durch die steuerlich gleichrangige Berücksichtigung von Tilgungsbeiträgen und Altersvorsorgebeiträge können die staatlichen Zulagen (bis zu 300 Euro Kinder- und 154 Euro Grundzulage jährlich) zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt werden.

Daneben können die Zulagen auch für den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften eingesetzt werden. Voraussetzung auch hier: Die Wohnung wird selbst genutzt. Die erworbenen Genossenschaftsanteile müssen somit im Alter zu einer Verminderung der Mietbelastung führen.

Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann weiterhin einen Teil (für den Kauf oder Erwerb vor 1.1.2008) oder alles (bei Kau oder Erwerb ab 1.1.2008) für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Anders als bisher muss der Berechtigte das Geld nicht in den Riester-Vertrag zurückzahlen. Erst im Alter kann der Geförderte wählen, ob er eine nachgelagerte Besteuerung einer fiktiven monatlichen Rente oder eine Einmalbesteuerung wünscht. Grundlage für die Besteuerung ist ein „Wohnförderkonto“, auf dem die in der Immobilie gebundenen Beiträge erfasst und jährlich mit zwei Prozent verzinst werden.

Die Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase kann von jedem Riestersparer genutzt werden, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu entschulden.

Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.

nach oben

Das nachfolgende Angebot ist nicht barrierefrei. Überspringen dieses Angebots
Clips <>

Experten befragen

Sie wissen nicht weiter?

Unsere Spezialisten in Sachen Altersvorsorge beantworten Ihre Fragen.

PDF - Sammelmappe

Legen Sie alle interessanten PDF-Dokumente übersichtlich in die Sammelmappe. Speichern Sie die Dokumente auf Ihren Rechner und empfehlen Sie diese weiter.

Tipps

Gut geplant

Versuchen Sie, die Tilgungsrate so auszurichten, dass die Immobilie bei Renteneintritt schuldenfrei ist. Berücksichtigen Sie allerdings, dass dabei Ihre aktuelle monatliche Belastung nicht zu hoch werden darf.